Reisebestimmungen

Reisebestimmungen für Freizeitmaßnahmen des CVJM Bamberg e.V.

Der CVJM Bamberg e.V. führt Freizeiten nach Maßgabe der folgenden Reisebedingungen durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Für Freizeiten des CVJM Bamberg e.V. gelten ausschließlich deren Reisebedingungen.

Wir müssen uns an die Formalitäten des neuen Reiserechts halten. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum INhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend “Teilnehmer” genannt) und uns zustande gekommenen Reisevertrages. Träger der ausgeschriebenen Freizeiten und Reiseveranstalter i.S. §651a ff. BGB ist der CVJM Bamberg e.V., Egelseestraße 51, 96050 Bamberg.

1. Vertragsabschluss/Anmeldung

1.1 Den Freizeiten und Aktivitäten des Trägers kann sich grundsätzlich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Nähere Informationen finden sich i.d.R. auf der Ausschreibung des jeweiligen Programms

1.2 Bei Reisen mit Voll- bzw. Teilverpflegung müssen die Teilnehmer i.d.R. bei den Küchenarbeiten mithelfen. Unverheiratete Paare können wir auf unseren Freizeiten nicht gemeinsam unterbringen. Teilnehmer, die sich trotz mehrerer Gespräche nicht in die Gruppe einfügen wollen, müssen auf eigene Kosten die Heimreise antreten.

1.3 Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der Teilnehmer (soweit dieser minderjährig ist, durch seine/n gesetzliche/n Verreter) und dieser selbst neben dem Miderjährigen dem CVJM Bamberg e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebestimmungen und die schriftliche Reisebestätigung. Bei minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. der Reisevertrag ist zustandegekommen, wenn die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt worden ist.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Empfang der Teilnahmebestätigung ist der Freizeitbetrag auf das Konto des CVJM Bamberg e.V. zu überweisen. Die Zahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Freizeit zu zahlen, sofern dies nicht anders auf der Freizeitausschreibung vermerkt ist.

3. Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer

Der Teilnehmende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung dem CVJM Bamberg e.V. zugeht. Die Rücktrittskosten betragen für alle Freizeiten pauschal: Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 50,00 € p.P.; vom 49. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises; vom 14. Tag bis Reisebeginn 75 % des Reisepreises. Der CVJM Bamberg e.V. kann alternativ die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen. Eine Vertragsübertragung ist möglich. Dem Teilnehmenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden und Mehrkosten nicht entstanden sind oder diese wesentlich niedriger sind, als die Pauschale. Rücktrittsentgelte und Bearbeitungsgebühren sind jeweils sofort fälig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise Rücktritts Versicherung.

4. Rücktritt durch den Träger der Freizeit

4.1 Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis 1 Woche vor Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhununverzüglich zurück.

4.2 Bei unseren Freizeiten wird von den Teilnehmern die Bereitschaft erwartet, sich in eine Freizeitgruppe einzuordnen. Sollte die Leitung einen Teilnehmer aus disziplinarischen Gründen nach Hause schicken, gehen die Kosten des Rücktranports zu Lasten des Teilnehmers.

5. Haftung

5.1 Der Träger haftet als Veranstalter von Freizeiten für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

5.2 Der Träger haftet nicht für Schäden am Privateigentum der Teilnehmer, wie Kleidung, Fotoausstattung, u.s.w.

5.3 Für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß der behördlich genehmigten nationalen und internationalen Vorschriften, sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Eine Haftung für Verzögerungsschäden ist hierbei ausgeschlossen.

6. Haftungsbegrenzung

6.1 Die Haftung des Trägers – gleich aus welchem Rechtsgrund- ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit

  1. Ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
    oder
  2. der Träger für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden alleinwegen des Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2 Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, diese auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

7. Bildrechte

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen und Freizeiten des CVJM Bamberg e.V. erhält der CVJM Bamberg e.V. von den Teilnehmer/-innen und, falls dies notwendig ist, deren Erziehungsberechtigten die Berechtigung, Bild- Ton- und Videoaufnahmen der Teilnehmer/-innen örtlich, sachlcih und zeitlich unbeschränkt auf jede Art zu nutzen und nutzen zu lassen. Diese Abtretung von Teilen der Persönlichkeitsrechte umfasst insbesondere auch die Berechtigung, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu senden, die Aufnahme körperlich und elektronisch zu vervielfältigen und zu verbreiten, sie vorzuführen und sie multimedial und online nutzen und nutzen zu lassen.

8. Gültigkeit

8.1 Sämtliche Angaben über Leistungen, Programm, Termin, Prise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung des Angebots. Änderungen der Leistungen und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8.2 Nur schriftlich geschlossene Absprachen sind wirksam.

8.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Reiseveranstalters.

8.4 Stand der Drucklegung ist der 25.11.2013

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