Reisebestimmungen
Der CVJM Bamberg e.V. führt Freizeiten nach Maßgabe der folgenden Reisebedingungen durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Für Freizeiten des CVJM Bamberg gelten ausschließlich deren Reisebedingungen..
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem CVJM Bamberg den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden einzustehen. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den CVJM Bamberg zustande, wobei diesem die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- und Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt.
2. Bezahlung
Die Bezahlung des Reisepreises hat per Überweisung direkt an den CVJM Bamberg zu erfolgen. Die Bezahlung des Reisepreises ist bis 6 Wochen vor Reisebeginn zu tätigen. Die Reiseunterlagen versendet der CVJM Bamberg. Wenn der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, kann der CVJM Bamberg von dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt gemäß Ziff. 3 dieser Reisebedingungen verlangen.
3. Rücktritt und Vertragsübertragung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung dem CVJM Bamberg zugeht. Die Rücktrittskosten betragen für alle Freizeiten pauschal: Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn € 15,— pro Person; vom 49. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 14. Tag bis Reisebeginn 75% des Reisepreises. Der CVJM Bamberg kann alternativ die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen. Eine Vertragsübertragung ist möglich. Dem Reisenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden und Mehrkosten nicht entstanden sind oder diese wesentlich niedriger sind als die Pauschale. Rücktrittsentgelte und Bearbeitungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung
Der CVJM Bamberg kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen.
a) bis 2 Wochen vor Reisebeginn, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht bis zum 20. Tag vor Reisebeginn erreicht wird, oder höhere Gewalt die Durchführung der Freizeit unmöglich macht.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende
- wegen Krankheit, Gebrechen oder einem anderen Grunde reiseunfähig ist
- aufgrund falscher Angaben gebucht wurde
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört
- oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Wird aus einem dieser Gründe gekündigt, so kann der Reisende von der Reise ausgeschlossen werden. Der CVJM Bamberg behält den Anspruch auf den Reisepreis; In jedem Fall wird vorher Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten gehalten.
5. Haftungsbeschränkung
Der Reisende ist verpflichtet, den Anweisungen der Freizeitleitung Folge zu leisten. Für Unfälle die durch Ungehorsam, höhere Gewalt oder Übertretung der Freizeitordnung verursacht werden, kann seitens des Freizeitveranstalters keine Haftung übernommen werden. Während der Freizeit wird den Reisenden freie Zeit, ohne Beaufsichtigung, zur Verfügung gestellt. Für diese Zeit kann eine volle Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden. Während des Badens ist die Freizeitleitung bemüht, größtmögliche Sicherheit zu gewähren, trotzdem läuft das Baden auf eigene Gefahr.
6. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen zu vermeiden und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung zu rügen.
